Wozu braucht man eine RiesterRente?
Die finanzielle Lücke zwischen Gehalt und späterer gesetzlicher Rente wird durch die Absenkung des Rentenniveaus immer größer. Individuelle Altersvorsorge ist daher immer wichtiger. Die RiesterRente wird durch Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche Steuerersparnisse staatlich gefördert.
Prinzip und Leistungen Riester-Rente
Im Rahmen der Riester-Förderung unterstützt der Staat Ihre RiesterRente mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen. Von dem Gesamtbeitrag, der jedes Jahr Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben wird, müssen Sie nur einen Teil selbst bezahlen.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Bei einem Gesamtbeitrag in Höhe von mindestens 4 % des Bruttoeinkommens vom Vorjahr (bis maximal 2.100 EUR) erhalten Sie die maximale Zulage. Der Mindesteigenbeitrag (mindestens 60 EUR) ergibt sich aus dem Gesamtbeitrag in Höhe von 4 % des Bruttoeinkommens vom Vorjahr (bis maximal 2.100 EUR) abzüglich des Zulagenanspruchs. Bei Beiträgen unter 4 % des Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich des Zulagenanspruchs (Mindesteigenbeitrag nicht voll gezahlt) ist nur eine anteilige Zulagenförderung möglich.
Staatliche Riester Zulagen bei Erreichen der Höchstbeitragsgrenze
- Grundzulage: Jeder förderberechtigter Riestersparer hat pro Jahr Anspruch auf 154 EUR Grundzulage. Bei einem eigenen Vertrag des nicht unmittelbar förderberechtigten Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners (mit 60 EUR p.a.) erhält dieser auch die Grundzulage.
- Kinderzulage: Für jedes Kind, das ab 1.1.2008 geboren wurde, besteht Anspruch auf eine Zulage von 300 EUR pro Jahr. Für jedes Kind, das bis zum 31.12.2007 geboren wurde, beträgt die Zulage 185 EUR.
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